Das wird in jeder Pfarrgemeinde unterschiedlich gehandhabt. Wenn das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt ist, besteht in der Regel die Möglichkeit, nach dem Gottesdienst noch Bilder zu machen. Wenn es erlaubt ist, wird meistens darum gebeten, dass eine einzige Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Im Mittelpunkt sollte stets der Gottesdienst und nicht das Fotografieren stehen.
Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren.
Dies ist in den einzelnen Pfarrgemeinden unterschiedlich geregelt. Während der Traugottesdienst in vielen Gemeinden für Kirchenmitglieder kostenlos ist, erheben andere eine geringe Gebühr. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie in diesem Fall den zuständigen Pfarrer nach den örtlichen Regeln.
In vielen Gemeinden ist das möglich. Fragen Sie Ihren Pfarrer.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche Regelungen. Teilweise sind bestimmte Zeiten für Trauungen festgelegt, in anderen Fällen können die Termine frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit Ihrem Pfarrer absprechen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, sollten Sie wissen, dass die Ehe ein Sakrament der Kirche ist. Als solches setzt es den Glauben voraus. Empfehlenswert wäre es über den Eintritt oder Wiedereintritt in die katholische Kirche nachzudenken.
In der Regel setzt eine katholische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört einer der Ehepartner der katholischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann mit der Erlaubnis des Bischofs eine kirchliche Trauung stattfinden. Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so gibt es verschiedene Regelungen: Trauung mit einem Katholiken östlicher Riten; mit einem konfessionsverschiedenen Partner anderen Kirchen; mit einem nichtgetauften (jüdischen, muslimischen, aus einer monotheistischen Religion stammenden) Partner, der an Gott Glaubt; mit einem Partner, der nicht an Gott glaubt.
Bei der katholischen Eheschließung wird es erlaubt, dass die von uns getrennten Brüder als offizielle Trauzeugen auftreten. Dasselbe gilt für einen Katholiken bei einer Ehe, die unter von uns getrennten Brüdern ordnungsgemäß geschlossen wird. (Sekretariat für die Einheit der Christen, Ökumenisches Direktorium vom 14. Mai 1967)
Eigentlich nicht. Aber wenn ein Partner katholisch, und der andere evangelisch ist, kann ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt.
Dies ist nach katholischem Verständnis nicht möglich. Die Ehe ist ein Bund von Frau und Mann.