Der Pfarrer vereinbart gerne ein Gespräch mit Ihnen.
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Dann werden Sie durch die Taufe in die katholische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
Zumeist nicht. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer sowie die Teilnahme an einer Eucharistie. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Pfarrgemeinderatsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Sofern Sie dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Der Eintritt in die katholische Kirche ist kostenlos.
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen
(z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). Der Kirchenbeitrag
beträgt 1,1% vom steuerpflichtigen Einkommen des Vorjahres. Davon wird ein
allgemeiner Absetzbetrag von Euro 47,00 abgezogen.
Näheres
erfahren Sie auf der Homepage der Diözese Innsbruck
Der Kirchenbeitrag kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.